Bei einer statischen Verweisung wird ein bereits bestehender Tarifvertrag von der Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien erfasst. Nur in diesem Umfang wird er Gegenstand des Arbeitsvertrags, spätere Änderungen des Tarifvertrags bleiben ohne Auswirkungen auf den Einzelarbeitsvertrag. Gleiches gilt bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder wenn der Betrieb unter einen anderen betrieblichen Geltungsbereich fällt. Die statische Verweisung ist als Regelungsform unbedenklich zulässig, durch sie wird lediglich der reine Textübertragungsvorgang in den Text des Arbeitsvertrags entbehrlich.

 
Praxis-Beispiel

Statische Verweisung

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Angestellten des Baugewerbes i. d. F. vom (Datum) Anwendung.

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