Kurzbeschreibung

Ausführlicher, unbefristeter Musterarbeitsvertrag mit einem nachvertraglichen Konkurrenzverbot und Tipps zur Anpassung an die individuellen betrieblichen Bedürfnisse.

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Ein Arbeitnehmer soll im Rahmen eines Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit eingestellt werden. Dieses Muster dient für die unbefristete Neueinstellung eines Vollzeitangestellten, der mit dem Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit nicht in Konkurrenz treten soll. Abgesichert wird dies durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit zusätzlicher Vertragsstrafenregelung. Im Gegenzug ist für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung zu zahlen, mindestens in Höhe der die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.

Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster dagegen für folgende Situationen:

Rechtlicher Hintergrund

Sofern auf das Arbeitsverhältnis keine Tarifverträge Anwendung finden, was vor Abschluss des Arbeitsvertrags zu prüfen ist, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der inhaltlichen Gestaltung des Arbeitsvertrags grundsätzlich frei (§ 105 GewO). Es besteht ein weiter vertraglicher Gestaltungsspielraum. Die zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften können dabei jedoch grundsätzlich nicht durch vertragliche Regelungen zulasten des Arbeitnehmers beschränkt werden. Somit

  • sind die gesetzlichen (Mindest-)Kündigungsfristen zu wahren,
  • genießen Arbeitnehmer nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer und sofern der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat, den allgemeinen Kündigungsschutz,
  • gelten die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetze etwa über Mutterschutz und Elternzeit sowie zur Arbeitszeit,
  • haben Arbeitnehmer nach mindestens einmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Urlaub,
  • haben Arbeitnehmer nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen,
  • haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns
  • besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Im Übrigen kann der Anstellungsvertrag individuell ausgestaltet und an die Erfordernisse im Einzelfall angepasst werden. Insoweit versteht sich das folgende Vertragsmuster nur als Grundgerüst.

Darüber hinaus können weitergehende vertragliche Regelungen aufgenommen werden, etwa über variable Vergütungsbestandteile wie Zielvereinbarungen, Tantiemen, Boni oder Nebenleistungen wie einen auch privat nutzbaren Dienstwagen, Gratifikationen, Arbeitgeberzuschüsse, eine über das EFZG hinaus verlängerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder im Sterbefall, Regelungen über die Nutzung und Behandlung von Betriebsmitteln, Arbeits- und Geschäftsunterlagen, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, zur privaten Unfallversicherung, zu Diensterfindungen, Umzugskosten, Trennungsentschädigungen und was auch immer im Einzelfall angemessen erscheint. In den Fußnoten zu den einzelnen Vertragsklauseln sind jeweils Hinweise und Tipps enthalten.

Sonstige Hinweise

Soweit vorhanden ist vor der Einstellung des Arbeitnehmers nach § 99 BetrVG zwingend der Betriebsrat zu beteiligen. Gleiches gilt für die Eingruppierung in ein bestehendes Vergütungssystem.

Sofern auf das Arbeitsverhältnis Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen Anwendung finden, ist dieser Musterarbeitsvertrag inhaltlich an diese Regelungen anzupassen.

Das Muster ist so konzipiert, dass es die wesentlichen Arbeitsbedingungen selbst regelt. Soweit diese anderweitig in Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen geregelt sind, kann und sollte der Arbeitsvertrag selbst schlanker gehalten werden, um etwaige Regelungswidersprüche zu vermeiden. Widersprüche und Unklarheiten würden nach dem Günstigkeitsprinzip bzw. nach § 305c Abs. 2 BGB regelmäßig dazu führen, dass für den Arbeitnehmer die Regelung gilt, die für ihn günstiger ist.

Dieses Muster enthält insofern selbst keine Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen li...

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