Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht. Neben den Hauptpflichten haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer Nebenpflichten. Diese beruhen in erster Linie auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.[1]

Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeitsleistung in dem im Vertrag festgelegten Umfang und an dem vertraglich vereinbarten Ort zu erbringen. Oft sind die näheren Einzelheiten der arbeitnehmerseitigen Hauptleistungspflicht im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben (z. B. durch die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer "als kaufmännischer Angestellter" oder "als Kraftfahrer" o. Ä. eingestellt wird). Je nachdem wie konkret eine bestimmte Tätigkeit/Funktion nach Inhalt, Zeit und Ort vertraglich vereinbart ist, verbleibt ein mehr oder minder weiter Spielraum, den der Arbeitgeber durch die Zuweisung eines konkreten Arbeitsplatzes mit konkreten Arbeiten gestalten kann und muss. Diese Konkretisierung hat im Einzelfall durch Ausübung des sog. Direktionsrechts des Arbeitgebers zu geschehen, welches seine gesetzliche Verankerung früher in § 315 BGB und nunmehr ausdrücklich und speziell für das Arbeitsverhältnis in § 106 GewO findet.

Die Hauptpflicht auf Arbeitgeberseite besteht darin, die nach dem Vertrag geschuldete Vergütung (Arbeitsentgelt) zu zahlen. Diese Vergütung kann in der klassischen Form des "Gehalts" als feste Monatszahlung oder in der mehr oder minder zeitabhängigen Form des "Lohns" vereinbart sein. Ggf. werden auch erfolgsabhängige Vergütungen (Provisionen etc.) vereinbart. Neben die sog. Grundvergütung treten häufig bestimmte Zusatz- oder Sonderzahlungen.

Oft sind die Einzelheiten der Vergütungsverpflichtung des Arbeitgebers nicht unmittelbar im Arbeitsvertrag vereinbart, sondern werden durch einen Tarifvertrag geregelt, der zwischen den Parteien gilt, weil diese tarifgebunden sind oder weil der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen oder für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.

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