Die Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ist in vielfältiger Weise eingeschränkt. Sowohl gesetzliche Vorschriften als auch tarifvertragliche Normen überlagern die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
Günstigkeitsprinzip beachten
Nach dem sog. arbeitsrechtlichen Günstigkeitsprinzip setzt sich unter mehreren konkurrierenden Regelungen regelmäßig die für den Arbeitnehmer günstigste durch.
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