Überblick

Unter flexibler Arbeitszeit versteht man aus betrieblicher Perspektive die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall. Verteilung und Lage der Arbeitszeit sind nicht vollständig vorab festgelegt, sondern können etwa saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen folgen. Bei der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ist es darüber hinaus möglich, in bestimmten Grenzen den Umfang der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitszeit variabel zu gestalten. Das hier vorgestellte Modell der Jahresarbeitszeit ist eine Ausprägung der flexiblen Arbeitszeitgestaltung; es kann gegebenenfalls mit Arbeit auf Abruf kombiniert werden.

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen bei (flexibler) Arbeitszeit insbesondere bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Berechnung des Urlaubsanspruchs und des Urlaubsentgelts bzw. Urlaubsgeldes.

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