Ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz[1] ist nicht als Arbeitsunfähigkeit anzusehen.[2] Dies schließt allerdings nicht aus, dass während des Beschäftigungsverbots unabhängig von der Schwangerschaft Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit eintreten kann.

Beschäftigungsverbote oder Schutzmaßnahmen (Quarantäne) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind ebenfalls keine Arbeitsunfähigkeit.[3]

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