Arbeitsplätze sind in der Arbeitsstätte so anzuordnen, dass Beschäftigte
a) |
sie sicher erreichen und verlassen können, |
b) |
sich bei Gefahr schnell in Sicherheit bringen können, |
c) |
durch benachbarte Arbeitsplätze, Transporte oder Einwirkungen von außerhalb nicht gefährdet werden. |
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