Nr. Frage / Sachverhalt ja nein unklar / Gründe
1 Sind die allgemeinen Regeln zum Thema und Verfahren zur AS bekannt? Ist bekannt, wie ich mich verhalten muss, um selbst nicht in Gefahr zu kommen und andere nicht zu gefährden? Was ist im Notfall zu tun, wer ist zu informieren, wie muss ich mich im Notfall verhalten? Bei Unfällen, bei Gefahr im Verzug, bei Brand, Erdbeben, …[1]      
2 Gibt es für "meinen" Arbeitsplatz spezielle Vorgaben: sichere Bedienung von Geräten, Schutzkleidung, Strahlenschutz, Desinfektionsmaßnahmen, Mund-Nasen-Bedeckung/Gesichtsmasken, Abstandsregeln, etc?      
3 Wenn es Unklarheiten gibt: ist bekannt, wen ich fragen kann, wo ich Informationen über die Arbeitssicherheit allgemein und für meinen Arbeitsplatz erhalte?[2]      
4 Wo gibt es ggf. die speziellen Hilfsmittel / Ausrüstung zur AS (Schutzkleidung, Mundschutz, Säurefeste Handschuhe, Verbandszeug, …)?[3]      
5 Wo ist die Dokumentation über AS verfügbar?[4]      
6 Ist bekannt, wer wann über was zu informieren ist? Regelmäßig, in Notfällen, Eskalationswege? Kann man über diesen Informationsweg auch Verbesserungsvorschläge machen?[5]      
7 Wurde das Thema AS geschult, gibt es regelmäßige Auffrischungen der Schulung?[6]      
8 Habe ich als MA die nötigen Kenntnisse und Befugnisse, um die Aufgabe durchzuführen?[7]      
[1] Zu 1 und 2: Es ist nicht unbedingt zu erwarten, dass es für jeden Arbeitsplatz ein Dokument gibt, in dem alle Aspekte der Arbeitssicherheit beschrieben sind. Ggf. sind mehrere Dokumente durchzulesen! Bei Unklarheiten beim Vorgesetzten nachfragen. Speziell zu 2: Oft hat ein Mitarbeiter besseres Wissen über die Sicherheitsanforderungen des Arbeitsplatzes, Beispiel: beim Bedienen von Maschinen. Hier sollten Vorgesetzte direkten Kontakt mit den Mitarbeitern aufnehmen!
[2] Zu 3: Üblicherweise sollte der Vorgesetzte der Ansprechpartner sein. In manchen Fällen gibt es für den Aspekt Arbeitssicherheit einen Beauftragten, dann muss dieser bekannt sein.
[3] Zu 4: Sollte in den Arbeitsanweisungen geregelt sein, wenn nicht Vorgesetzten oder Beauftragten fragen.
[4] Zu 5: Falls nicht bekannt, Vorgesetzten fragen.
[5] Zu 6: Müsste aus den Anweisungen hervorgehen, falls nicht bekannt, nachfragen.
[6] Zu 7: Auch eine mündliche Einweisung ist natürlich als Schulung anzusehen. Oft genügt hier eine kurze Einweisung.
[7] Zu 8: Normalerweise ein Thema für ein Mitarbeitergespräch, das ein Vorgesetzter regelmäßig führen sollte.

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