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Nr. | Frage / Sachverhalt | ja | nein | unklar / Gründe |
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1 | Sind alle relevanten Gesetze/ Normen/ Verordnungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat, bekannt und benannt? Zum Beispiel: Brandschutz, Arbeitssicherheit/technische Sicherheit, Arbeitsplatzverordnung, Infektionsschutz, Laserschutz, Strahlen/Röntgenschutz, SHE, Gesundheitsmanagement (UVV), Arbeitszeit, etc.[1] |
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2 | Sind die in Frage kommenden Gesetze und Normen bewertet und firmenspezifisch verfeinert? Bedeutet: was ist für die Organisation wichtig und muss in firmenspezifischen Verfahren umgesetzt werden? Zum Beispiel Sicherheitsvorschriften für Maschinen, bei Benutzung bestimmter Chemikalien, bei Arbeiten in Gefahrenzonen, …, Nutzung von elektrischen Geräten und Zubehör, …[2] | |||
3 | Sind die Verfahren eindeutig den entsprechenden Abteilungen/Mitarbeitern zugeordnet? Sind, falls erforderlich, Arbeitsplatzbeschreibungen angepasst? | |||
4 | Sind, falls erforderlich, Beauftragte etc. benannt? (Ersthelfer, zuständige Ärzte, Strahlenschutzbeauftragte) Sind erforderliche Hinweise im Unternehmen angebracht? (Hinweis auf Ausgänge, Notausgänge, Verbandsmaterial, ggf. Krankenzimmer, Tragen, Notschalter, Augenduschen, Branddecken, Feuerlöscher, Telefonnummern für den Notfall, … ) Sind die Arbeitsplätze sicher? Folgen Bildschirmarbeitsplätzen den einschlägigen Empfehlungen?[3] |
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5 | Sind klare Zuständigkeiten für Arbeitssicherheit festgelegt? Sind dafür Ansprechpartner für Mitarbeiter (Hierarchie) definiert?[4] | |||
6 | Sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter mit Arbeitsschutzspezifischer Verantwortung entsprechend geschult? Sind alle Mitarbeiter über Arbeitsschutz informiert? | |||
7 | Ist festgelegt, wer Arbeitsschutz im Unternehmen wie kontrolliert und an wen berichtet? Ist eine Eskalationsmöglichkeit für den Notfall (Unfall) eingerichtet? | |||
8 | Gibt es ein Verfahren zu regelmäßigen Reviews zum Thema AS, um ihre Effizienz sicher zu stellen? Werden dabei systematisch entsprechende Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, falls erforderlich?[5] | |||
9 | Haben die Führungskräfte die nötigen Rechte, um die AS sicher zu stellen? Sind ihre Befugnisse für Notfälle ausreichend? Sind alle Verfahren klar dokumentiert? |
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10 | Ist sichergestellt, dass für temporäre MA die gleichen Vorgaben gelten? Ist außerdem sichergestellt, dass diese MA über alle relevanten Maßnahmen zum Thema AS informiert werden?[6] | |||
11 | Wenn das Unternehmen unterschiedliche Standorte besitzt: sind die Verfahren an die besonderen Bedingungen des Standorts angepasst? (Arzt, Rufnummern, etc). Hinweis: nur unbedingt notwendige Unterschiede sollten zugelassen werden. Bei Integration von neuen Standorten (z.B. Erweiterung durch Zukauf von Firmen) sollte ein Plan zur Harmonisierung der Arbeitsschutz-Vorgaben erstellt werden. |
Ähnlich wie bei Beauftragten verlangen bestimmte Gesetze und Normen das Vorhandensein von bestimmten Räumlichkeiten und Hinweisen. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht vollständig. Die gesamte Liste ergibt sich aus den anzuwendenden Gesetzen und Normen.
Bestimmte Arbeitsplätze (z. B. mit Röntgengeräten) müssen speziellen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Frage nach der Sicherheit von Arbeitsplätzen geht aber nicht nur in diese Richtung sondern jeder Arbeitsplatz muss "sicher" sein. Berufsgenossenschaften stehen hier mit Rat und Tat zur Verfügung.
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