Nr. Frage / Sachverhalt ja nein unklar / Gründe
1

Sind alle relevanten Gesetze/ Normen/ Verordnungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat, bekannt und benannt? Zum Beispiel:

Brandschutz, Arbeitssicherheit/technische Sicherheit, Arbeitsplatzverordnung, Infektionsschutz, Laserschutz, Strahlen/Röntgenschutz, SHE, Gesundheitsmanagement (UVV), Arbeitszeit, etc.[1]
     
2 Sind die in Frage kommenden Gesetze und Normen bewertet und firmenspezifisch verfeinert? Bedeutet: was ist für die Organisation wichtig und muss in firmenspezifischen Verfahren umgesetzt werden? Zum Beispiel Sicherheitsvorschriften für Maschinen, bei Benutzung bestimmter Chemikalien, bei Arbeiten in Gefahrenzonen, …, Nutzung von elektrischen Geräten und Zubehör, …[2]      
3 Sind die Verfahren eindeutig den entsprechenden Abteilungen/Mitarbeitern zugeordnet? Sind, falls erforderlich, Arbeitsplatzbeschreibungen angepasst?      
4

Sind, falls erforderlich, Beauftragte etc. benannt? (Ersthelfer, zuständige Ärzte, Strahlenschutzbeauftragte) Sind erforderliche Hinweise im Unternehmen angebracht? (Hinweis auf Ausgänge, Notausgänge, Verbandsmaterial, ggf. Krankenzimmer, Tragen, Notschalter, Augenduschen, Branddecken, Feuerlöscher, Telefonnummern für den Notfall, … )

Sind die Arbeitsplätze sicher? Folgen Bildschirmarbeitsplätzen den einschlägigen Empfehlungen?[3]
     
5 Sind klare Zuständigkeiten für Arbeitssicherheit festgelegt? Sind dafür Ansprechpartner für Mitarbeiter (Hierarchie) definiert?[4]      
6 Sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter mit Arbeitsschutzspezifischer Verantwortung entsprechend geschult? Sind alle Mitarbeiter über Arbeitsschutz informiert?      
7 Ist festgelegt, wer Arbeitsschutz im Unternehmen wie kontrolliert und an wen berichtet? Ist eine Eskalationsmöglichkeit für den Notfall (Unfall) eingerichtet?      
8 Gibt es ein Verfahren zu regelmäßigen Reviews zum Thema AS, um ihre Effizienz sicher zu stellen? Werden dabei systematisch entsprechende Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, falls erforderlich?[5]      
9

Haben die Führungskräfte die nötigen Rechte, um die AS sicher zu stellen? Sind ihre Befugnisse für Notfälle ausreichend?

Sind alle Verfahren klar dokumentiert?
     
10 Ist sichergestellt, dass für temporäre MA die gleichen Vorgaben gelten? Ist außerdem sichergestellt, dass diese MA über alle relevanten Maßnahmen zum Thema AS informiert werden?[6]      
11

Wenn das Unternehmen unterschiedliche Standorte besitzt: sind die Verfahren an die besonderen Bedingungen des Standorts angepasst? (Arzt, Rufnummern, etc).

Hinweis: nur unbedingt notwendige Unterschiede sollten zugelassen werden. Bei Integration von neuen Standorten (z.B. Erweiterung durch Zukauf von Firmen) sollte ein Plan zur Harmonisierung der Arbeitsschutz-Vorgaben erstellt werden.
     
[1] Zu 1: Sicher mit der schwierigste Punkt überhaupt. Die aufgeführte Liste ist nicht vollständig. Hilfestellung zur Vollständigkeit können Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, Verbände, Länderkammern geben, oder auch Datenbanken von einschlägigen Unternehmen geben. Falls Standorte in mehreren Ländern betrachtet werden müssen, sind ggf. die länderspezifischen Gesetze und Verfahren zu berücksichtigen.
[2] Zu 2 und 3: Nicht jedes Gesetz oder Norm ist für jeden Bereich/Mitarbeiter gleich wichtig. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass betroffene Bereiche / Mitarbeiter genau wissen, was sie betrifft und in welchem Umfang. Deshalb müssen Vorgaben (Gesetze und Normen) analysiert werden und ihre Umsetzung in der Organisation eindeutig geplant werden.
[3] Zu 4: Manche Gesetze und Normen verlangen die Benennung von "Beauftragten": Personen mit bestimmten Funktionen und Kompetenzen. Teilweise können Beauftragte externe Personen sein, also nicht im Unternehmen angestellt. In jedem Fall müssen Beauftragte eindeutig benannt und autorisiert sein (siehe auch Pflichtendelegation).

Ähnlich wie bei Beauftragten verlangen bestimmte Gesetze und Normen das Vorhandensein von bestimmten Räumlichkeiten und Hinweisen. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht vollständig. Die gesamte Liste ergibt sich aus den anzuwendenden Gesetzen und Normen.

Bestimmte Arbeitsplätze (z. B. mit Röntgengeräten) müssen speziellen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Frage nach der Sicherheit von Arbeitsplätzen geht aber nicht nur in diese Richtung sondern jeder Arbeitsplatz muss "sicher" sein. Berufsgenossenschaften stehen hier mit Rat und Tat zur Verfügung.

[4] Zu 5, 6, 7 und 9: Hier geht es darum, dass innerhalb der Organisation eindeutige Zuständigkeiten festgelegt sind, dass alle relevanten Schulungen und Einweisungen durchgeführt werden und dass klare Berichtslinien definiert sind.
[5] Zu 8: Wenn die Organisation nach ISO9001 (oder abgeleitet) zertifiziert ist, sollte die systematische Auditierung und Verbesserung geregelt sein.
[6] Zu 10 und 11: Hier wird darauf hingewiesen, dass temporäre Arbeitskräfte und unterschiedliche Standorte besondere Maßnahmen erfordern können. Gerade ...

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