Seit der letzten umfassenden Novellierung im Jahr 2016 enthält die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zu den Gefährdungen, auf die der Arbeitgeber die Beschäftigten im Rahmen der Arbeitsschutz-Unterweisung ausdrücklich hinweisen muss (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge).[1]

Bezüglich Telearbeitsplätzen enthält die Arbeitsstättenverordnung die Vorgabe, dass in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem die Rahmenbedingungen über die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen/Arbeitsplatzgestaltung für die Telearbeit festgelegt werden sollen.[2]

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen auch psychische Belastungen berücksichtigt werden.[3] Für Arbeitsstätten werden z. B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz genannt.

 
Hinweis

Änderungen durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz zum 1.1.2021

Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zum 1.1.2021 wird in der Arbeitsstättenverordnung künftig bestimmt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern, auch abseits des Betriebsgeländes, ausgestattet sein müssen.[4]

[4] Art. 4 Arbeitsschutzkontrollgesetz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge