1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei elektromagnetischen Feldern durch den Ausschuss nach § 21 der Betriebssicherheitsverordnung beraten. 2§ 21 Absatz 5 und 6 der Betriebssicherheitsverordnung[1] [Bis 07.05.2019: § 21 Absatz 3 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung] gilt entsprechend.
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