Begriff

Unter Arbeitsschutzorganisation werden alle Strukturen und Maßnahmen verstanden, mit denen der Arbeitgeber sicherstellt, dass seine zahlreichen Verpflichtungen für den Arbeitsschutz aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfüllt werden. Die Organisationsstruktur orientiert sich an Betriebsgröße und -struktur, an den im Unternehmen angewandten Arbeitsverfahren, den technischen Arbeitsmitteln und den daraus resultierenden Gefahren für die Beschäftigten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Arbeitgeber muss gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sorgen. Diese Formulierung lässt dem Unternehmer einen großen Handlungsspielraum, führt allerdings auch zu einer hohen Verantwortung für das installierte Organisationsmodell. Neben dem Arbeitsschutzgesetz werden wesentliche Details v. a. in folgenden Rechtsnormen geregelt:

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