Begriff

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Er bringt die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz befassten Funktionsträger zusammen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Dieses Gremium ist kein Beschluss-, sondern ein Beratungsorgan. Die Entscheidung über die zu veranlassenden Maßnahmen liegt beim Arbeitgeber oder seinem Vertreter.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Organisation und Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt (Details zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl, Pflichtteilnehmer, vierteljährlicher Sitzungszyklus).

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