Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. In diesem Ausschuss sollen die verschiedenen Aspekte des Arbeitsschutzes von den verschiedenen Interessengruppen diskutiert und koordiniert werden. Ein Ziel ist die Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit im Unternehmen. Dazu gehören die Auflistung der ermittelten Mängel, die Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Koordination. Der Arbeitsschutzausschuss kann nur Vorschläge für die einzelnen Punkte machen. Die Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen trifft der Arbeitgeber oder sein Beauftragter.

Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen, die sich in der betrieblichen Gesundheitsförderung engagieren oder ein Gesundheitsmanagementsystem einführen, kann der Arbeitsschutzausschuss auch in diesem Aufgabenfeld tätig werden. In kleineren Unternehmen ist der Arbeitsschutzausschuss oft ähnlich zusammengesetzt wie der Arbeitskreis Gesundheit, sodass sich eine Verknüpfung anbietet.

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