Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, welche ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen.[1] Unter den Voraussetzungen des § 11 ASiG ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens einmal vierteljährlich tagt.

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