Nach Abschluss der Verpflichtung sowie der Tauglichkeitsuntersuchung beruft das Kreiswehrersatzamt den/die Bewerber/in zum Wehrdienst ein.

Das Karrierecenter der Bundeswehr fordert eine Person, deren Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst angenommen worden ist, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Wehrdienstes zum Dienstantritt auf. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden.[1]

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