Arbeitgeber benötigen zur Erstellung der DEÜV-Meldungen die Versicherungsnummer des Beschäftigten.

Arbeitgeber haben seit dem 1.1.2023 vor Erstellung einer DEÜV-Anmeldung über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über ihre maschinelle Ausfüllhilfe das elektronische Verfahren zur Abfrage der Rentenversicherungsnummer mit dem Datensatz Versicherungsnummernabfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu nutzen.

In den Fällen, in denen keine Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden kann, hat der Beschäftigte dem Arbeitgeber den Versicherungsnummernachweis bei Beginn der Beschäftigung vorzulegen.[1]

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