Im ELStAM-Verfahren muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nur noch in besonderen Fällen papierbasierte Dokumente für den Lohnsteuerabzug vorlegen.[1]

Der Lohnsteuerabzug kann vorgenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Dienstverhältnis dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer (IdNr) und seinen Geburtstag mitteilt. Im Übrigen muss der Arbeitnehmer mitteilen, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.

Des Weiteren muss der Arbeitnehmer angeben, ob und in welcher Höhe ein festgestellter Lohnsteuerfreibetrag im ELStAM-Verfahren abgerufen werden soll.[2]

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