Regelmäßig nicht begünstigt, weil es sich nicht um betriebliche Geräte des Arbeitgebers handelt, sind[1]
- Smart-TV,
- Spielkonsolen,
- MP3-Player,
- Spielautomaten,
- E-Book-Reader,
- Gebrauchsgegenstände mit eingebautem Mikrochip,
- Digitalkameras und digitale Videocamcorder,
- vorinstallierte Navigationsgeräte im Pkw.[2]
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