Die Gebietsbezeichnung Facharzt für Arbeitsmedizin oder (gleichbedeutend) Arbeitsmediziner bescheinigt die arbeitsmedizinische Fachkunde. Sie ist Voraussetzung für eine Bestellung zum Betriebsarzt (§ 4 ASiG, DGUV-V 2) oder für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge, die der Arbeitgeber nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Auftrag geben muss. Den Facharzttitel verleiht die zuständige Landesärztekammer, wenn der Arzt

  • mindestens 4 Jahre in festgelegten Fachgebieten, davon mindestens 21 Monate in der praktischen Arbeitsmedizin
  • in für die Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen ärztlich tätig war,
  • einen dreimonatigen theoretischen Kurs in Arbeitsmedizin absolviert hat und
  • eine Prüfung vor der Ärztekammer bestanden hat.

Die arbeitsmedizinische Fachkunde wird auch mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nachgewiesen, die ebenfalls durch die Landesärztekammer verliehen wird und vom Arzt an der Stätte seiner betriebsärztlichen Tätigkeit geführt werden darf.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge