Für die Gerichte für Arbeitssachen gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften entsprechend:
3. |
Der aufsichtführende Richter bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. |
4. |
Jeder ehrenamtliche Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören. |
5. |
Den Vorsitz in den Kammern der Arbeitsgerichte führen die Berufsrichter. |
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