Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung umfassen das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 60 % bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten pauschalierten Nettoentgelts und die Weiterbildungskosten.[1] Hierzu zählen:

  • Lehrgangskosten (Kosten für Lernmittel, notwendige sozialpädagogische Begleitung, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und Prüfungsgebühren) sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung,
  • Fahrtkosten (ÖPNV oder Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz) und
  • Kosten einer notwendigen Kinderbetreuung i. H. v. pauschal 160 EUR mtl. je Kind.

Bei auswärtiger Unterbringung können Pauschalen für Unterkunft (bis zu 60 EUR tgl., höchstens 420 EUR mtl.) und Verpflegung (bis zu 24 EUR tgl., höchstens 168 EUR mtl.) gezahlt werden.

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