Grundsätzlich führen weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus.

 
Praxis-Beispiel

Gehaltsumwandlung in Zeitguthaben

Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vor Fälligkeit des bereits bestehenden Anspruchs auf Weihnachtsgeld für einen Betrag von 1.000 EUR eine entsprechende Wertgutschrift auf seinem Arbeitszeitkonto vorzunehmen.

Ergebnis: Die Gehaltsumwandlung ist steuerlich anzuerkennen, da sie vor Fälligkeit des Weihnachtsgelds vereinbart worden ist. Unmaßgeblich ist, dass der Mitarbeiter den gutgeschriebenen Betrag im Zeitpunkt der Vereinbarung der Gehaltsumwandlung bereits "erdient" hatte.

Umwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung

Außerdem wird bei Arbeitszeitkonten eine Gehaltsumwandlung steuerlich anerkannt, wenn das Wertguthaben des Arbeitszeitkontos vor Fälligkeit ganz oder teilweise zugunsten betrieblicher Altersversorgung verwendet wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge