Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung gilt entsprechend für

sowie in Fällen der "Sonstigen Versicherungspflicht"[1],

  • private Krankenversicherungsunternehmen und Sozialleistungsträger, die aufgrund der Zahlung von Krankentagegeld oder einer Sozialleistung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichten und
  • Vollzugsanstalten, die Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit für Gefangene entrichten.[2]

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