Das Verfahren für die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung, nennt sich abgekürzt BEA-Verfahren ("Bescheinigungen elektronisch annehmen"). Hierzu gibt es eine Ausfüllhilfe unter der Internet-Adresse: www.sv-net-sozialversicherung. Diese Arbeitsbescheinigung wird in der elektronischen Leistungsakte der Agentur für Arbeit gespeichert. Wurde die Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt, muss die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer unverzüglich einen Ausdruck der Arbeitsbescheinigung übermitteln. Der Arbeitnehmer erlangt damit Kenntnis von den gemeldeten Daten. Nicht korrekte Daten kann er daraufhin berichtigen lassen.

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