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1.1 Beteiligungssparen bis 400 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögensbeteiligungen beträgt 20 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 400 EUR jährlich.[1]

Begünstigt sind folgende Anlageformen (Beteiligung am Produktivkapital):

  • Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, einschließlich Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen[2]
  • Wertpapier-Kaufverträge[3]
  • Beteiligungs-Verträge[4] und
  • Beteiligungs-Kaufverträge.[5]

Maßgebend für den Zulagensatz ist das Jahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden. Das Datum des Vertragsabschlusses ist unbeachtlich.

 
Achtung

Erwerb steuerfreier Vermögensbeteiligungen nicht begünstigt

Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können mit vermögenswirksamen Leistungen erworben werden; sie rechnen jedoch nicht zu den zulagebegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.

1.2 Bausparverträge bis 470 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge beträgt 9 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 470 EUR jährlich.[1]

Begünstigt sind Anlagen

  • nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, z. B. in einen Bausparvertrag;
  • für den Bau, Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes bzw. Eigentumswohnung zum Zwecke des Wohnungsbaus.

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