Im Saarland beträgt der Beitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterlegen hat oder im Versicherungsfall unterlegen hätte, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (monatlicher Beitragshöchstbetrag für 2024: 11,32 EUR[1]). Bei der Beitragsfestsetzung bleiben Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung ergeben, außer Ansatz.

Es gibt kein Mindesteinkommen für den Beitrag. Bei Beschäftigten im Übergangsbereich, die ab 1.1.2024 mehr als 538 EUR und bis zu 2.000 EUR monatlich verdienen, ist die Regelung zum Übergangsbereich anzuwenden.[2]

[1] Für 2023: max. 10,95 EUR pro Monat.

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