Zu dem Personenkreis der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen gehören Erwerbstätige, die

  • im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, und
  • auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.

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