Der Begriff der Haftung bezeichnet die Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen des eigenen Verhaltens einstehen und ggf. die einem anderen zugefügten Schäden ersetzen zu müssen. Die Normen, die diese "Haftpflicht" im Privatrechtsverkehr begründen, sind im allgemeinen Zivilrecht[1] geregelt. Mit Arbeitgeberhaftung ist regelmäßig zum einen die Haftung des Arbeitgebers gegenüber den bei ihm tätigen Arbeitnehmern gemeint. Zum anderen bezieht sich der Begriff auf die Haftung des Arbeitgebers gegenüber Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern auf die ordnungsgemäße Abführung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen.[2]

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