
Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet werden[1], bleiben im Rahmen der monatlichen 44-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ggf. steuerfrei. Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass die Freigrenze nicht bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft wird.
Für Zinszuschüsse des Arbeitgebers gilt die 44-EUR-Freigrenze nicht.[3]
S. Abschn. 2.1.
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