Auch für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses sollten vertragliche Regelungen getroffen werden.

 
Praxis-Beispiel

Muster für Kürzungsmöglichkeit bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ruht das Arbeitsverhältnis während des gesamten Kalenderjahres (z. B. aufgrund von Elternzeit etc.), besteht kein Anspruch auf die Anwesenheitsprämie. Ruht das Arbeitsverhältnis nur einen Teil des Jahres, wird die Anwesenheitsprämie pro vollem Kalendermonat des Ruhens um 1/12 gekürzt.

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