Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind, sofern sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird. Bei verspäteter Antragstellung tritt die Versicherungspflicht mit dem Folgetag des Antragseingangs ein.[1]

 
Praxis-Beispiel

Beginn der Versicherungspflicht bei Antrag nach Aufnahme der Tätigkeit

 
Aufnahme der Tätigkeit als Entwicklungshelfer: 1.9.
Antragseingang: 23.9.
Beginn der Versicherungspflicht: 1.9.

Die Versicherungspflicht beginnt immer frühestens an dem Tag, an dem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 
Praxis-Beispiel

Fortsetzung: Beginn der Versicherungspflicht bei Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit

 
Aufnahme der Tätigkeit als Entwicklungshelfer: 1.9.
Antragseingang: 13.8.
Beginn der Versicherungspflicht: 1.9.

Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind.

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