OFD Koblenz, 25.6.2014, S 2364 A - St 32 2

Überarbeitung der „Anlage Grenzpendler EU/EWR” bzw. der „Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR”

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nehmen derzeit noch nicht am ELStAM-Verfahren teil. Diesen Arbeitnehmern wird für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs jährlich auf Antrag eine besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausgestellt (Word-Vorlage „Bescheinigung LSt_Abzug beschr-erw unbeschr Stpfl” im UNIFA-Dokumentenmanager, Registerkarte „LSt”). Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer können dabei bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren auf Antrag wie unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer behandelt werden, wenn sie nahezu ihre gesamten Einkünfte in Deutschland erzielen (§ 1 Abs. 3 EStG), und so die familienbezogenen Steuervergünstigungen (z.B. Steuerklasse III) erhalten.

Für den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren ist von EU/EWR-Staatsangehörigen die „Anlage Grenzpendler EU/EWR” zu verwenden, von Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU und des EWR die „Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR”. Diese Vordrucke wurden für die Verwendung ab dem Kalenderjahr 2014 bundeseinheitlich überarbeitet und stehen nun sowohl in Internet (http://www.fin-rlp.de/home/vordrucke/lohnsteuer/grenzpendler/index.html) als auch im Intranet (http://ofdweb01/st3/allg/lst_erm/lohnsteuervordrucke/index.html) in allen in Betracht kommenden Sprachfassungen als Download zur Verfügung.

Auf eine Papierauflage der Vordrucke wird grundsätzlich verzichtet. Sollte dennoch Bedarf für eine Papierauflage bestimmter Sprachfassungen bestehen, bitte ich um entsprechende Mitteilung an die Beschaffungsstelle der OFD.

 

Normenkette

EStG § 1 Abs. 3

EStG § 39

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge