Kurzbeschreibung

Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird auf Grund dieses Antrags eine Bescheinigung über die für den Steuerabzug vom Arbeitslohn maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt.

Wichtige Hinweise

Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird auf Grund dieses Antrags eine Bescheinigung über die für den Steuerabzug vom Arbeitslohn maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zuständig. Wird lediglich die Bescheinigung der Steuerklasse I beantragt, kann die Bescheinigung auch vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers beantragt werden.

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