Überblick

Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Vorschriften für die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) und wegen Drohung oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). Einen Schwerpunkt bilden in der Praxis die Fälle der falschen Beantwortung von im Einstellungsverfahren gestellten Fragen. Insbesondere wenn die Anfechtungsmöglichkeit erst nach bereits in Kraft gesetztem Arbeitsverhältnis und nach geleisteter Arbeit bekannt wird, ergeben sich praktische Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung; diese können durch die gesetzlichen Vorschriften nicht gelöst werden; die Rechtsprechung hat hier die Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses entwickelt.

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