Höchstrichterlich noch ungeklärt ist die Frage, ob der Arbeitnehmer, dessen Vertrag vom Arbeitgeber angefochten wird, innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG eine Feststellungsklage erheben muss. Soweit der Arbeitnehmer die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG von 6 Monaten noch nicht erfüllt hat, hat das BAG diese Frage verneint. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist sie dagegen ausdrücklich unentschieden gelassen worden.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen