
Anspruch auf Eintragung in die Architektenliste
Ein Anspruch aus Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BauKaG (Bayern) auf Eintragung in die Architektenliste ohne Nachweis einer mindestens 2-jährigen berufspraktischen Tätigkeit besteht nicht und kann auch nicht aus der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG oder aus einer richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Rechtsnormen hergeleitet werden.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen