Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle, z. B. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene, Berufsqualifikationen verfügen.

Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland bzw. innerhalb der EU/EWR/Schweiz haben oder die nicht Staatsangehörige der genannten Länder sind, müssen außerdem nachweisen, dass sie in Deutschland in dem erlernten Beruf arbeiten möchten (Erwerbstätigkeitsabsicht). Geeignete Dokumente hierfür könnten sein: die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, die Kontaktaufnahme mit hiesigen Arbeitgebern, ein Geschäftskonzept oder die Kontaktaufnahme mit Finanzierungsgebern.

Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Auch Anträge aus dem Ausland sind möglich.

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