Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist die zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern. Sie wurde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie soll ein einheitliches und effizientes Verfahren mit hohen Qualitätsstandards zur Gleichwertigkeitsfeststellung gewährleisten und so die IHKen bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes entlasten.

Kern einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach dem BQFG ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK FOSA ist in diesem Zusammenhang zuständig für alle Anträge, die sich auf IHK-Berufe beziehen. Sie nimmt entsprechende Anträge entgegen, führt die Verfahren durch und stellt offizielle und rechtssichere Gleichwertigkeitsbescheide aus, mit denen sich die Antragsteller auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben können.

Interessierte können sich per E-Mail oder Telefon-Hotline direkt bei der IHK FOSA über Antrag und Verfahren informieren. Eine individuelle Erstberatung zu Antragstellung, Verfahrensablauf, Kosten und Dauer bieten insbesondere die örtlichen IHKen an. Aber auch Beratungsstellen des Netzwerks IQ (Integration durch Qualifizierung), die Arbeitsverwaltung und andere kommunale Stellen informieren über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

 
Die Kommunikationsdaten lauten:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Tel.: 0911/81506-0
Mail: info@ihk-fosa.de

5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle, z. B. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene, Berufsqualifikationen verfügen.

Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland bzw. innerhalb der EU/EWR/Schweiz haben oder die nicht Staatsangehörige der genannten Länder sind, müssen außerdem nachweisen, dass sie in Deutschland in dem erlernten Beruf arbeiten möchten (Erwerbstätigkeitsabsicht). Geeignete Dokumente hierfür könnten sein: die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, die Kontaktaufnahme mit hiesigen Arbeitgebern, ein Geschäftskonzept oder die Kontaktaufnahme mit Finanzierungsgebern.

Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Auch Anträge aus dem Ausland sind möglich.

5.2 Antrag und Unterlagen

Um seinen ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen die Antragsteller einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (entfällt bei Nutzung der Tabellen 6 und 7 des Antragsformulars)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses
  • ggf. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
  • ggf. sonstige Befähigungsnachweise

5.3 Angabe zur deutschen Referenzqualifikation

Im Antrag ist die deutsche Referenzqualifikation einzutragen, mit der die ausländische Berufsqualifikation verglichen werden soll. Bei über 250 Ausbildungen und vielen verschiedenen Weiterbildungsberufen allein im IHK-Bereich ist die Auswahl der richtigen Referenzqualifikation nicht immer einfach. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung bei der örtlichen IHK oder weiteren Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.

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