Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, konnten diese aber auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen einsetzen, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlen. Aus diesem Grunde wurden durch das BQFG die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert. Regelungsziel war und ist es, nach Deutschland mitgebrachte Berufsabschlüsse und sonstige berufsrelevante Qualifikationen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Berufsgruppen in möglichst einheitlichen Verfahren für den Einzelnen wie für Arbeitgeber besser verwertbar zu machen.

2.1 Gleichwertigkeit

Das BQFG regelt die Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen. Die bis zu seinem Inkrafttreten am 1.4.2012 bestehenden Unterschiede in der Behandlung verschiedener Berufs- und Personengruppen wurden so weit wie möglich aufgehoben und sowohl für im Ausland Qualifizierte als auch für Arbeitgeber und Betriebe transparente und nachvollziehbare Verfahren geschaffen.

Eingeführt wurden zum einen neue Rechtsansprüche für Personen- und Berufsgruppen, denen bis dahin keine entsprechenden Verfahren offenstanden. Insbesondere wurden diejenigen Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen aufgehoben bzw. modifiziert, die an die Staatsangehörigkeit der Antragsteller anknüpfen. Ausschlaggebend für die Verfahren nach diesem Gesetz sind seither nur noch Inhalt und Qualität der Qualifikationen.

2.2 Verfahrensvereinfachung

Zum anderen sieht das Gesetz im Interesse der Transparenz und Vereinfachung der entsprechenden Verfahren eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Kriterien für die Bewertung im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise und sonstiger Berufsqualifikationen vor. Im Rahmen der Verfahren sind neben im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen ergänzend auch sonstige nachgewiesene Berufsqualifikationen der Antragsteller (insbesondere die einschlägige Berufserfahrung) zu berücksichtigen.

2.3 Berufsanerkennung für Flüchtlinge

Auch für Flüchtlinge kann die Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist in einigen Berufen zwingende Voraussetzung (z. B. bei Ärzten, Lehrern oder Krankenpflegepersonal). Auch in anderen Berufen erhöht eine Anerkennung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber besser einschätzen können, was die Bewerberin oder der Bewerber gelernt haben.

Service und weitere Informationen

Das mehrsprachige Informationsportal "Anerkennung in Deutschland"[1] beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses. Interessierte können hier selbstständig recherchieren und sich so einen ersten Überblick über das Thema verschaffen. Neben Deutsch gibt es das Portal in Englisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Türkisch und Griechisch.

Ergänzend verweist das Bundesbildungsministerium auf folgende weiterführende Hilfen und Informationen:

  • Erste Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse wurden in einem Video zusammengestellt – verfügbar in 7 Sprachen.
  • Mit dem Anerkennungs-Finder kann geprüft werden, ob eine Anerkennung im konkreten Fall notwendig oder hilfreich ist. Nutzer können mit wenigen Klicks herausfinden, wo sie eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses beantragen können. Außerdem werden auf der Ergebnisseite alle wichtigen Informationen für die Antragstellung zusammengefasst – z. B. welche Unterlagen man dafür braucht.
  • Ein von BAMF und BMBF herausgegebener allgemeiner Info-Flyer in 15 Sprachen (u. a. Arabisch) gibt grundlegende Informationen zu Gesetz und Verfahren. Der Flyer kann auch in Papierform beim BAMF bestellt werden. Speziell für die akademischen Heilberufe (u. a. Ärztinnen und Ärzte) gibt es den Flyer "Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe" in 5 Sprachen.
  • Falls die normalerweise nötigen Dokumente für eine Anerkennung nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden können, kann im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden.
  • Für individuelle Anerkennungsberatung und Begleitung können Ratsuchende sich auch an die regionalen Beratungsstellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wenden.
  • Weiterhin bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Hotline, die auf Englisch und Deutsch Fragen zur Anerkennung sowie zu Jobsuche, Einreise und Aufenthalt und zum Deutsch lernen beantwortet.[2]
  • Weiterführende Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland hat das Onlineportal qualiboXX in einem Dossier "Flüchtlinge – Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration" zusammengestellt.

    [3]

Des Weiteren sind folgende Internetportale zu empfehlen:

  • ANABIN – Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • Anerken...

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