Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung.

 
Hinweis

Einkommensniveau beachten

Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenversicherung erfolgt. Allerdings sollte das Einkommensniveau im Beschäftigungsstaat beachtet werden. Ansonsten kann es bei der Rentenhöhe zu Minderungen kommen. Diese Minderungen können durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung ausgeglichen werden.

1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Andorra um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden soll, muss vor allem unter den Gesichtspunkten der bisher erworbenen Rentenansprüche und des Alters des Arbeitnehmers getroffen werden. Alternativ käme eine Rentenversicherung auf Antrag[1] infrage.

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