
Besonderheiten sind zu beachten bei Altersteilzeitarbeitnehmern, die nach der Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden. Sie bleiben trotz der im Grunde eintretenden Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin versicherungsfrei.[1]
Versicherung der "Nichtversicherten"
Die o. g. Versicherungsfreiheit wegen Vollendung des 55. Lebensjahres gilt nicht für Personen, die durch die Regelungen für die Nichtversicherten versicherungspflichtig zur Krankenversicherung werden.[2]
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