Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden kann. Eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsschutzes in der Freistellungsphase kann in diesen Fällen verhindert werden. Dazu ist die vorgesehene Freistellungsphase zu verkürzen, indem die Hälfte der in der Arbeitsphase ausgefallenen Zeit nachgearbeitet wird. Alternativ vermehrt der Arbeitgeber das Wertguthaben in der Höhe, in der infolge der Arbeitsunfähigkeit Wertguthaben nicht angespart werden konnte. Dies muss jedoch vor Eintritt der Freistellungsphase erfolgen.

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