1.1 Rente ab dem 65. Lebensjahr

Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben und
  • die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich, selbst dann nicht, wenn die 45-jährige Wartezeit früher erfüllt ist.

 
Wichtig

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr seit dem Jahr 2023

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente und damit auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden.

1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf das 65. Lebensjahr angehoben.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge