Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – stellt für sich genommen allerdings keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar.[1] Daher werden in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen häufig Altersgrenzen vereinbart. Ist eine solche Altersgrenze wirksam, endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des vorgesehenen Alters, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

[1] Zum parallelen Bezug von Arbeitsentgelt und Renten siehe auch Hinzuverdienst.

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