Begriff

Alternative Modelle zur sog. Regelbetreuung im Arbeitsschutz werden als alternative Betreuung bzw. Unternehmermodell bezeichnet. Die alternative, bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kann in Betrieben mit bis zu max. 50 Beschäftigten angewendet werden. Dabei legt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger die Obergrenze für die Mitarbeiterzahl fest.

Eine Sonderform ist die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit 10 und weniger Beschäftigten durch Kompetenzzentren. Hier stehen bei Bedarf Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Dieses Modell wurde bisher nur von 2 Berufsgenossenschaften eingeführt.

 
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