Die alternative Betreuung umfasst

  • Motivation,
  • Information,
  • Fortbildung und
  • die Inanspruchnahme bedarfsorientierter Betreuung.

Damit der Unternehmer seine Aufgaben erfüllen kann, ist er verpflichtet, an Seminaren mit folgenden Inhalten teilzunehmen (vgl. Anlage 3 DGUV-V 2 der BGN):

  • u. a. Verantwortung des Arbeitgebers, Arbeitsschutz als Führungsaufgabe, wirtschaftliche Aspekte, Gefährdungsbeurteilung, Methoden der Unterweisung (Motivation);
  • u. a. Grundlagen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Inhalte und Organisation von Unterweisungen, Prävention, Maschinen-, Anlagen- und Gerätesicherheit, branchenspezifische Informationen (Information).

Sowohl die Anzahl erforderlicher Lehreinheiten als auch der Zeitraum, in dem die Seminare absolviert werden müssen, sind in der Anlage 3 DGUV-V 2 festgelegt und variieren bei den verschiedenen Berufsgenossenschaften.

Anschließend muss der Unternehmer an bestimmten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, deren Umfang ebenfalls festgelegt ist. Seminare und Fortbildungsveranstaltungen werden u. a. von den Berufsgenossenschaften angeboten.

Die BG Metall Nord Süd fordert z. B., dass Seminare zur Motivation und Information innerhalb von 2 Jahren und die Fortbildung nach höchstens 5 Jahren absolviert werden muss.

Bei der alternativen Betreuung durch Kompetenzzentren variieren die Vorgaben für Methode und Umfang der Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie der Zeitabstand für die erforderliche Fortbildung – in Abhängigkeit von der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 DGUV-V 2. Dies gilt bei BGN und BGHW auch für das Unternehmermodell.

Der Unternehmer muss nachweisen, dass er die Vorgaben erfüllt. Dazu sind folgende schriftlichen Nachweise erforderlich:

  • Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen zu Motivation, Information und Fortbildung,
  • aktuelle Unterlagen über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung,
  • Berichte nach § 5 DGUV-V 2: Schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes über die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben sowie deren Zusammenarbeit.
 
Achtung

Vorgaben müssen eingehalten und Maßnahmen dokumentiert sein

Erfüllt der Unternehmer die Vorgaben nicht (z. B. fehlende schriftliche Nachweise, Seminare und Fortbildung nicht im vorgegebenen Zeitraum absolviert, Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt), unterliegt sein Unternehmen der Regelbetreuung.

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