Klärungsgespräche werden durch den Vorgesetzten dann geführt, wenn deutliche Pflichtverletzungen erkennbar sind, der Hintergrund aber unklar ist.

  • Pflichtverletzungen aufzeigen;
  • Verhaltensänderung anmahnen;
  • Fürsorge signalisieren und auf Hilfsangebote hinweisen;
  • Gesprächsnotiz fertigen, die aber nur die Beteiligten erhalten.

Auf Wunsch kann zu einem solchen Gespräch der Betriebsrat zugezogen werden.

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