Betrachtet man die Historie des BGM, so zeigt sich eine Entwicklung ausgehend vom Arbeits- und Gesundheitsschutz über die ersten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit primär Einzelaktionen, wie Gesundheitstagen und Rückenschulen, hin zu einem lösungsorientierten Gesundheitsmanagement mit Themen, wie Fehlzeiten und Arbeitsfähigkeit. Mit dieser Entwicklung wuchsen gleichermaßen die Anforderungen an die Qualität der Maßnahmen und der Akteure, die diese durchführen. Ebenso erfordert auch der Bereich der Beratung und des Projektmanagements entsprechende Kompetenzen und Fähigkeiten, sodass BGM letztlich erfolgreich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaltet wird.

Informationen zur Qualität im BGM finden sich in der Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung[1], in den Qualitätskriterien für betriebliche Gesundheitsförderung des Europäischen Netzwerkes (ENWHP)[2], im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes sowie in der DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit".

Hinweise zur Qualität der Akteure enthalten nur der Leitfaden Prävention der GKV und die DIN SPEC 91020: Der Leitfaden definiert hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern der Prävention konkrete Mindeststandards für die Anbieter. Die DIN ISO 45001 fordert für Personen, deren Tätigkeiten die Erfüllung der Anforderungen an das Betriebliche Gesundheitsmanagement beeinflussen, eine Kompetenz hinsichtlich ihrer Ausbildung, Qualifizierung, Fertigkeiten und Erfahrungen. Wie diese konkret auszusehen hat, welche Qualifikationen eine solche Kompetenz nachweisen können, wird nicht genannt. Für eine Zertifizierung eines Unternehmens nach der DIN-Spezifikation ist es daher Aufgabe der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), entsprechende Kriterien für die Auditoren zur Verfügung zu stellen. Letztlich liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, die Qualität der Akteure hinsichtlich vorhandener Qualifikationsnachweise, darstellbarer Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz sowie Erfahrungen auf diesem Gebiet zu bewerten.

Die Qualitätsanforderungen für die Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben sich hinsichtlich der Qualifikation/Ausbildung aus den §§ 4 und 7 Arbeitssicherheitsgesetz sowie hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung, Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen zu können, aus den §§ 7, 8 und 13 Arbeitsschutzgesetz.

[1] European Network of Workside Health Promotion: Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union, 2014.
[2] European Network of Workside Health Promotion: Qualitätskriterien für die betriebliche Gesundheitsförderung, 1999.

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