Sie können dieses Musterschreiben insbesondere für eine entsprechende Information neu eingestellter Führungskräfte und Fachvorgesetzter verwenden. Der Mustertext selbst ist sehr ausführlich gehalten und sollte an die individuellen Bedürfnisse in Ihrem Betrieb angepasst werden. Essenzieller Bestandteil sind in jedem Fall die 8 Diskriminierungsmerkmale aus § 1 AGG sowie die wesentlichen Anwendungsfälle, in denen das AGG für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Führungsverantwortung relevant wird.

Wichtig

Zu beachten ist, dass Führungskräfte quasi der "verlängerte Arm" des Arbeitgebers sind. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne vom § 278 BGB wird ihr Verhalten dem Arbeitgeber rechtlich direkt zugerechnet. Für etwaiges Fehlverhalten von Führungskräften hat der Arbeitgeber damit in jedem Fall einzustehen, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft. Im Hinblick auf etwaige Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen von Diskriminierungsopfern kann sich daher auch eine tiefer gehende Schulung von Führungskräften anbieten.

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